Fotografieren verboten: veraltete VerbotePro Jahr pasiert es vielleicht einmal, dass mich ein Verkäufer darauf hinweist, dass im Geschäft fotografieren verboten sei. Dieses Verbot stammt aus dem Notizzettelzeitalter.
Eine Kamera in einem Geschäft? Im Zeitalter vor der Digitalkamera, kurz auch Papierl und Notizzettel Zeitalter genannt, konnte dies nur ein Spion von der Konkurrenz sein, der alle Preise und das Gesamte Warenangebot zur Auswertung in die Abteilung für Produktpalette und Preisgestaltung bringen sollte. Doch spätestens seit dem Jahr 2000 sind Papier und Notizzettel von der Digitalkamera abgelöst worden. Produkte deren Einkauf für die nächste Zeit geplant sind werden mit Preisschild und Verpackung digital fotografiert. Detailphotos ermöglichen exakte Vergleiche räumlich weit getrennter Angebote in verschiedenen Geschäften.
Nein! Kann ich nicht. Ich besitze weder Kugelschreiber noch Papier und ausserdem keine Zeit und nicht die geringste Lust alle technischen Features von der Verkaufsverpackung Buchstabe für Buchstabe abzumalen. Entweder haben Sie das beste Angebot, wie Sie ja groß in den Zeitung inserieren und auf unzähligen Plakaten in den Verkaufsräumen behaupten, dann brauchen Sie den Vergleich nicht zu scheuen, weil dann kaufe ich ja sicher das beste Angebot bei Ihnen.
Wenn Sie jetzt darauf bestehen, dass ich die Daten von Ihren Angeboten wegen des hohen Zeitaufwandes nur höchst unvollständig auf einen Notizzettel notiere, dann würde sich der dringende Verdacht ergeben, dass Ihr Angebot irgendwo einen versteckten Hacken hat, den man nur durch aumerksames Vergleichen aller Details heraus finden kann. In dem Fall müsste ich davon Abstand nehmen Ihre Angebote in Betracht zu ziehen. |