Stromdiebstahl am BahnhofBehördengroteske in Deutschland. Anklage wegen weniger als 1 Cent Schaden. Hätte der Student in der Wartehalle die Tür aufgemacht, wäre weitaus mehr Schaden entstanden.
Nach einer langen Zugfahrt verspürt ein Student am Bahnhof von Kassel ein menschlisches Bedürfnis. Nein, kein normales menschliche Bedürfnis, ein ganz spezielles, er ist nach der langen Fahrt sehr hungrig, nein nicht er selbst, sein Notebook ist sehr hungrig nach Strom. Also stürtzt er sich auf die nächste Steckdose, wo er später von den Hütern des Gesetzes wegen Stromdiebstahl angezeigt wird. Er hat unerlaubterweise Strom im Wert von weniger als 1 Cent entwendet.
Der Student hätte aufs Klo gehen können und Wasser im Wert von 4 Cent runter spülen können. Völlig legal. Der Student hätte Durchfall haben können und Klopapier im Wert von 5 Cent verwenden können. Völlig legal. Der Student hätte sich einige Zigaretten anzünden können und damit dazu beitragen, dass Wandanstrich und Belüftungssystem der Wartehalle früher erneuert werden müssen. Völlig legal. Der Student hätte eine Grippe haben können und niesen müssen. Durch den Virenangriff hätte ein Beamter für Wochen in den Krankenstand geschickt werden können. Völlig legal. Der Student hätte vor dem Bahnhof plötzlich über die Straße gehen können und dabei 10 Autos zu einer plötzlichen Bremsung zwingen können. Die Kosten wären da für Treibstoff zum Beschleunigen auf 50 km/h und für Bremsbeläge und Reifenabnützung 2 Cent pro Auto gewesen. Auch völlig legal. Der Student hätte sich 50 kg Übergewicht anfuttern können, und so den Stromverbrauch der Eisenbahn für seinen Transport erhöhen können. Völlig legal. Aber der Student hat Strom gestohlen. Um weniger als 1 Cent. Für den wihernden Amtschimmel eine Anklage wert. Die Bahn bewirbt aber im Internet die junge Notebookgeneration. Die Studenten und Yuppies, die besser Bahn fahren sollen. Überteuerte Bahnkarten sollen die Kaufen, aber wehe dieses assoziale Gesindel wagt es Strom zu stehlen. |